Am Ende waren es nur noch zwei. Genauer gesagt: anderthalb. Die Rede ist von den verbleibenden großen deutschen Fondsanbietern, die unterschiedliche Praktiken bei der variablen Vergütung ihrer Fonds aufrecht erhalten hatten. Die Deutsche-Bank-Tochter DWS und Union Investment haben nach einigem Zögern angekündigt, die Vergütungsregeln für ihre Luxemburger Fonds auf das strikte deutsche Bafin-Gebührenmodell umzustellen. Spätestens Ende dieses Jahres werden die großen deutschen Anbieter Allianz Global Investments, Deka, DWS und Union Investment die Anleger in ihren deutschen und ausländischen Fonds gleichstellen. Diesen Schritt begrüßen wir ausdrücklich. Damit hat eine kuriose Ungleichbehandlung vieler Anleger ein Ende.
Musterbausteine bringen Gebührenmodelle ins Wanken
Zum Hintergrund: Im Herbst 2012 hatte die deutsche Aufsichtsbehörde Bafin im Zuge einer neuen Regelung („Musterbausteine für Kostenregelungen“) den deutschen Anbietern ins Pflichtenheft geschrieben, die erfolgsabhängigen Gebühren für ihre Fonds fairer im Sinne der Anleger zu gestalten (lesen Sie mehr hier). Der wichtigste Punkt war die verbindliche Einführung eines Verlustvortrags bei der so genannten Performance Fee. Fondsmanager dürfen Anlegern seit Juli 2013 nicht länger die Performance Fee jedes Jahr aufs Neue in Rechnung stellen, unabhängig davon, ob der Fonds zuvor eine unterdurchschnittliche Rendite erzielt hatte. Einfach ausgedrückt wurden deutsche Fonds mit einem Gedächtnis „beschenkt“ (aus Anlegersicht) bzw. „belastet“ (aus Sicht der betreffenden Anbieter).
Der Knackpunkt an der für Anleger sehr erfreulichen Bafin-Regelung: Sie gilt naturgemäß nur für in Deutschland aufgelegte Fonds. Produkte, die deutsche Fondsgesellschaften in Luxemburg und Irland auflegen, sind von dieser Regel nicht erfasst. Das führte zu dem Kuriosum, dass Fonds mit dem ISIN-Länderkürzel "DE" mit Blick auf Performance Fees seit Juli 2013 deutlich anlegerfreundlicher gestaltet waren als viele Luxemburger („LU“)-Fonds derselben Anbieter. Diese Unterscheidung folgte keiner für Anleger erkennbaren Logik. Da viele deutsche Anbieter in den vergangenen Jahren aufgrund der günstigen Standardortbedingungen für Fonds in großem Umfang Produkte im Herzogtum südwestlich der Eifel aufgelegt hatten, waren gleichwohl viele Anleger betroffen.
Der Knackpunkt an der für Anleger sehr erfreulichen Bafin-Regelung: Sie gilt naturgemäß nur für in Deutschland aufgelegte Fonds.
Die Sparkassentochter Deka kündigte Ende des vergangenen Jahres als erste deutsche Fondsgesellschaft an, dieses Kuriosum zu beenden und implementiert nun schrittweise die deutsche Bafin-Regelung freiwillig auch bei ihren Luxemburger Publikumsfonds. Kurz darauf zog auch Allianz Global Investors nach.
DWS und Union Investment konnten sich zunächst nicht zu dieser großen Geste durchringen. Während die DWS zwar recht schnell einige ihrer Luxemburger Fonds umstellte, beharrte Union Investment auf der regulatorischen Konformität der Ungleichbehandlung und stellte allenfalls in Aussicht, im Zuge einer branchenweiten Lösung auch bei Luxemburger Fonds zu handeln. Das überrascht nicht, da Union Investment mit gut 12 Milliarden Euro das mit Abstand höchste Fondsvermögen in Luxemburger Fonds mit unfair gestalteten Performance Fees aufwies.
Union Investment hatte am meisten zu verlieren
Doch diese Verweigerungshaltung hatte aufgrund des zunehmenden Drucks der Medien erkennbar wenig Erfolgsaussichten. Jetzt folgt die Umstellung: Spätestens per Jahresende wird die DWS 21 Fonds mit einem Vermögen von heute 3,99 Milliarden Euro umgestellt haben. Bei Union Investment sind es 48 Fonds mit einem Gesamtvolumen von 12,23 Milliarden Euro.
Es gibt allerdings einige Ausnahmen im White-Label-Geschäft der DWS. Da sie auch als Service-KAG für konzernfremde Manager auftritt, harren einige Luxemburger Fonds mit DWS-Label nach wie vor der Umstellung. Dies gilt für die Fonds, die von der Frankfurter Performance Management (FPM) verwaltet werden, aber auch für Fonds, die für das Private Wealth Management der Deutschen Bank aufgelegt wurden. Hier hängt die Umstellung an der Zustimmung des jeweiligen Fondsinitiators.
Nun stellt sich die Frage, ob sich die deutschen Anbieter auf europäischer Ebene für eine Implementierung der Bafin-Regelung stark machen werden. Bei Union Investment will man im Kreise der europäischen Fondsvereinigung Efama eine entsprechende Bereitschaft wahrgenommen haben. Ob sich spanische, britische oder französische Asset Manager mit Rücksicht auf ihre deutsche Kundschaft freiwillig der Lex Bafin unterwerfen werden, bleibt abzuwarten. Wie werden sich die in der Efama vertretenen nicht-deutschen Fondsgesellschaften verhalten, wenn es zum Schwur kommt?
Da das Hemd bekanntlicherweise näher ist als der Rock könnte es ebenfalls so kommen, dass mehr oder weniger sanfter Druck auf europäischer Ebene vonnöten sein wird, um ausländische Fondsmanager zum Verzicht auf höchst willkommene Gebühren zu bewegen – so, wie es in Deutschland nur auf Druck der Bafin zu einer Umstellung der Fondsvergütungsmodelle kam.
In jedem Fall können sich die deutschen Fondsanbieter – soweit sie die Bafin-Regelung allerorts bei ihren ausländischen Fonds implementieren - das Signet „besonders fairer Fondsanbieter“ ans Revers heften. Auch wenn die entgangenen Gewinne zunächst schmerzen dürften, schaffen derartige Schritte Vertrauen bei Anlegern - und wie wir alle wissen, ist Vertrauen das A und O (nicht nur) bei Geldgeschäften.