Die so genannten Erfolgsgebühren bei Investmentfonds sorgen immer wieder für Gesprächsstoff. Neben der jährlichen fixen Vergütung sind in den vergangenen Jahren immer mehr Fondsgesellschaften dazu übergegangen, eine variable Gebührenkomponente bei ihren Produkten einzuführen. Übertrifft ein Fonds seine Messlate, behält der Anbieter bei derartigen Gebührenstrukturen einen Teil der Überrendite als Erfolgsgebühr ein. In der Theorie kann die so genannte Performance Fee eine bessere Interessenkongruenz zwischen Fondsmanager und Anleger herbeiführen. Anleger und Fondsmanager haben im Idealfall ein unmittelbares Interesse daran, eine möglichst hohe Rendite zu erwirtschaften.
Leider sind Performance Fees in der Realität aus Anlegersicht oft problematisch. In der Praxis werden Performance Fees zusätzlich zu bereits recht auskömmlichen Gebühren erhoben. Grund dafür ist, dass der Vertrieb in den vergangenen Jahren immer stärker an der Verwaltungsgebühr beteiligt wird, die eigentlich der Entlohnung des Fondsmanagers dienen sollte. Nicht selten werden 50 Prozent und mehr der Management Fee als Kickbacks an den Vertrieb abgeführt. Viele Fondsgesellschaften sind deshalb auf stetige Performance Fees angewiesen. (Weil der Anlageerfolg dummerweise nicht planbar ist, sind Erfolgsgebühren oft unfair für Anleger gestaltet, doch das soll heute nicht das Thema sein; wir haben oft über diese Übervorteilung von Investoren kritisch berichtet, etwa hier, hier oder hier).
Bei Performance Fees sind die Gestaltungsfreiheiten grenzenlos
In den vergangenen Monaten sind wir vereinzelt auf eine neue Spielart bei der Gestaltung der Performance Fees aufmerksam geworden. Manche Produktanbieter erheben Performance Fees bei Fondstranchen, die Privatanlegern vorbehalten sind, während institutionelle Tranchen keine oder deutlich niedrigere Performance- Gebührensätze aufweisen. Das ist doppelt ungerecht. Denn institutionelle Tranchen weisen ohnehin tiefere jährliche Gebühren auf als Tranchen, die Privatanlegern vorbehalten sind. Aufgrund hoher Mindestanlagesummen bleibt Ottonormalanlegern der Zugang zu institutionellen Tranchen versperrt. Eine höhere Performance Fee übervorteilt den Privatier also erneut.
Wir haben uns unter den größten Produkten am europäischen Markt umgesehen und haben einige Beispiele für diese unschöne Praxis gefunden. Unter anderem geht der prominente Vermögensverwalter Flossbach von Storch beim FvS Multiple Opportunities so vor. Der flexible Mischfonds zählt seit Jahren zu den Rennern im Vertrieb, nicht zuletzt wegen seiner konstant guten Performance.
Inzwischen bringt der FvS Multiple Opportunities knapp acht Milliarden Euro auf die Waage, von denen der Löwenanteil --- 6,5 Milliarden Euro --- in der Privatanlegertranche FvS Multiple Opportunities R steckt. Bei dieser Tranche vereinnahmt der Vermögensverwalter zehn Prozent der gesamten Rendite, sobald eine positive Performance in einem Quartal erreicht wird. Diese Gebührenstruktur sehen wir kritisch, wie aus dem „Negative“-Rating der Gebührenkomponente des Fonds hervorgeht. (Insgesamt bringt es der Fonds wegen anderer Stärken auf ein positives „Bronze“-Morningstar Analyst Rating.). Diese wenig ambitionierte Gebühr kann den Fonds sehr teuer für Privatanleger machen. 2014 beliefen sich die Gebühren auf 2,63 Prozent des Fondsvermögens nach 1,72 Prozent im Vorjahr und 3,26 Prozent im Jahr 2012.
Deutlich schonender behandelt das Management des FvS Multiple Opportunities indes seine institutionelle Kunden. Wer mindestens fünf Millionen Euro mitbringt, kann in die F-Tranche einsteigen. Hier entfällt die Performance Fee. Entsprechend kostete der Fonds institutionelle Anleger im Jahr 2014 nur 1,17 Prozent des Fondsvermögens. Kein Wunder: Die Erfolgsgebühr, die Privatanleger beim FvS Multiple Opportunities berappen mussten, machte zuletzt 1,32 Prozentpunkte des Fondsvermögens zum Ende des Fondsgeschäftsjahres aus.
Bei DJE hängt die "institutionelle Hürde" deutlich tiefer
Ähnlich fällt die Ungleichbehandlung beim DJE Dividende & Substanz aus dem Hause DJE Kapital AG aus. Privatanleger, die in die derzeit rund 550 Millionen Euro schwere Tranche „P“ investieren, müssen ggf. eine Performance-Gebühr von 10 Prozent der Rendite über 6 Prozent p.a. entrichten. Dies entsprach zuletzt 1,18% des Fondsvermögens. Zusätzlich wurde für das letzte Geschäftsjahr die Pauschalgebühr von 1,92% fällig. Deutlich günstiger kommen die Anleger der „I“-Tranche davon, bei der sich die Mindestanlagesumme auf 75.000 Euro beläuft. Hier entfällt die Performance-Gebühr, und die laufenden Kosten fielen zuletzt mit 1,64 Prozent ebenfalls deutlich tiefer aus.
Diese unschöne Gebührenkonstellation lässt den Beobachter ratlos dastehen: Warum brauchen manche Fondsmanager zusätzlich zu auskömmlichen laufenden Gebühren noch eine Extramotivation, um eine gute Rendite für Privatanleger zu erwirtschaften? Derweil sie institutionellen Investoren keine Performance Fee berechnen und auch von niedrigen laufenden Kosten nicht abgehalten werden, bei Großkunden einen guten Job zu machen? Wir tippen vorläufig auf den Faktor Informationsasymmetrie: ignorante Privatanleger hüben, mit gespitztem Bleistift kalkulierende Großanleger drüben.
Wie dem auch sei: Wir haben auch bei alternativen Anlagevehikeln diese Konstellation vorgefunden, also bei Produkten, die Hedgefonds-Strategien replizieren. Beispielsweise bildet der Schroder GAIA Paulson Merger Arbitrage die Strategie des bekannten Hedgefondsmanagers John Paulson (Paulson & Co) ab. Privatanleger, die typischerweise in die A-Fondstranchen investieren, entrichten im Erfolgsfall zusätzlich zu den 2,0 Prozent an jährlichen Verwaltungsgebühren eine 20-prozentige Performance Fee. Einige institutionelle Tranchen ("E") mit einer Mindestanlage von 500.000 US-Dollar weisen eine Performance-Gebühr von 15 Prozent auf (bei einer Verwaltungsgebühr von 1,0 bis 1,25 Prozent jährlich). Großanleger, die mehr als 5 Millionen Dollar in die Paulsen-Strategie über die Schroders GAIA-Plattform anlegen möchten, müssen keine Performance Fee bezahlen. (Dies gilt übrigens auch für andere, klassische Fonds der Schroder-ISF Fondspalette, von denen einige derartige Diskrepanzen zwischen Retail- und Privatanlegertranchen aufweisen.)
Viele Performance Fee bei vielen Pioneer-Retailfonds
Diese Praxis ist nicht auf exotische Anlageklassen beschränkt. Bei einigen Aktien- und Rentenfonds des italienischen Fondshauses Pioneer Investments sind ebenfalls unterschiedliche Abstufungen bei der Performance Fee festzustellen: Von 25 Prozent der Outperformance bei „F“-Tranchen über 15 Prozent bei den Tranchen „A“ hin zu null Prozent bei institutionellen („I“) Fondstranchen ab einem Anlagevermögen von 10 Millionen Euro. So unter anderem der Fall beim Pioneer Strategic Income, Pioneer Emerging Markets Bond, Pioneer Global High Yield, Pioneer European Potential, Pioneer Euroland Equity und Pioneer Global Ecology.
Doch unsere Stichprobe hat nicht nur Bedenkliches zutage gefördert. Bei den großen Produkten der großen Fondsgesellschaften aus dem deutschsprachigen Raum ist eine derartige Ungleichbehandlung von Retail- und institutionellen Anlegern bei der Performance Fee die Ausnahme. Gelegentlich sind uns sogar Gegenbeispiele untergekommen. So wird bei den Retail-Tranchen des Allianz Europe Equity Growth, einer der großen Europafonds am Markt, keine Performance-Gebühr erhoben. Wohl aber bei der institutionellen Tranche „W2“, in die Anleger ab einer Summe von 50 Millionen Euro investieren können. Hier werden 20 Prozent der Outperformance gegenüber dem Index S&P Europe LargeMidCap Growth TR fällig.
Freilich müssen sich Großanleger bei Allianz Global Investors beleibe nicht übervorteilt fühlen. Kleinanleger, die beim Allianz Europe Equity Growth typischerweise in die „AT“-Tranche investieren, tragen sehr ordentliche laufende Gebühren von 1,85 Prozent jährlich; institutionelle Anleger zahlen dagegen pro Jahr eine Gebühr von 0,54 Prozent. Sie dürften die Performance Fee locker verschmerzen.